Pensions- und Annullierungsbedingungen
Verbindlichkeiten
Die gesamten Pensionskosten werden bei Ferien-Antritt bezahlt. Aus Gründen der Desinfektion und Hygiene werden An- und Abreisetag verrechnet. Die Pensionsgeber haben das Recht und die Pflicht, wann immer es für die Gesundheit und das Wohlergehen einer Katze notwendig ist, diese im Namen und auf Rechnung der Eigentümer*innen in die Tierarztpraxis zu bringen und behandeln zu lassen. Katzen ohne gültige Impfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen werden nicht aufgenommen. Die Haftung der Pensionsgeber und ihres Personals wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Annullierungskosten
(wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungsversicherung)
0 Tage oder no-show
1-6 Tage vor dem vereinbarten Ferien-Antritt
7-13 Tage vor dem vereinbarten Ferien-Antritt
14-20 Tage vor dem vereinbarten Ferien-Antritt
mehr als 20 Tage vor dem vereinbarten Ferien-Antritt
Vorzeitige Abreise: Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückzahlung.
Bei Auseinandersetzungen gilt der Gerichtsstand Frauenfeld. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Die Eigentümer*innen verzichten ausdrücklich auf ihren Wohnsitzgerichtsstand.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme per