Pen­­si­ons- und Annullierungsbedingungen

Ver­bind­lich­kei­ten

Die gesam­ten Pen­si­ons­kos­ten wer­den bei Feri­en-Antritt bezahlt. Aus Grün­den der Des­in­fek­ti­on und Hygie­ne wer­den An- und Abrei­se­tag ver­rech­net. Die Pen­si­ons­ge­ber haben das Recht und die Pflicht, wann immer es für die Gesund­heit und das Wohl­erge­hen einer Kat­ze not­wen­dig ist, die­se im Namen und auf Rech­nung der Eigentümer*innen in die Tier­arzt­pra­xis zu brin­gen und behan­deln zu las­sen. Kat­zen ohne gül­ti­ge Imp­fun­gen gegen Kat­zen­seu­che und Kat­zen­schnup­fen wer­den nicht auf­ge­nom­men. Die Haf­tung der Pen­si­ons­ge­ber und ihres Per­so­nals wird, soweit gesetz­lich zuläs­sig, wegbedungen.

Annul­lie­rungs­kos­ten

(wir emp­feh­len den Abschluss einer Annullierungsversicherung)

0 Tage oder no-show

100% der Pensionskosten

1-6 Tage vor dem ver­ein­bar­ten Ferien-Antritt

60% der Pensionskosten

7-13 Tage vor dem ver­ein­bar­ten Ferien-Antritt

40% der Pensionskosten 

14-20 Tage vor dem ver­ein­bar­ten Ferien-Antritt

15% der Pensionskosten 

mehr als 20 Tage vor dem ver­ein­bar­ten Ferien-Antritt

8% der Pensionskosten 

Vor­zei­ti­ge Abrei­se: Bei vor­zei­ti­ger Abrei­se erfolgt kei­ne Rückzahlung.

Bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen gilt der Gerichts­stand Frau­en­feld. Zustän­dig sind die ordent­li­chen Gerich­te. Die Eigentümer*innen ver­zich­ten aus­drück­lich auf ihren Wohnsitzgerichtsstand.

Wir freu­en uns auf Ihre Kon­takt­nah­me per